AZ
13. Mai 1979
Diskussion um Psychiatriereform nun nicht mehr nur auf dem Papier
Eduard Grossmaier
AZ
13. Mai 1979
Klinikvorstände, Ärzte, der Gesundheitsstadtrat, ein „profil“-Redakteur und Universitätsdozenten diskutierten Freitag und Samstag über die dringend notwendige Reform der Psychiatrie. Gesundheitsstadtrat Stacher wies auf den Zeitplan für die psychiatrische Versorgung in Wien hin und forderte alle Angehörigen, alle beruflich mit Psychiatrie Beschäftigten und die dem Problem psychisch Kranker bisher abweisend gegenüberstehenden Wiener und Wienerinnen auf, an der Besserstellung der psychisch Kranken mitzuarbeiten. In einer Resolution formulierten die Teilnehmer an diesem Symposium ihre Forderungen zur Psychiatriereform.
Dozent Gabriel stellte in seinem Beitrag fest, daß es sehr oft mehr die soziale Untragbarkeit des Verhaltens eines Kranken sei, die zu einer Aufnahme in der Psychiatrie führe. Die Schwere der Erkrankung stünde erst in zweiter Linie. Gabriel sprach sich ebenfalls für den Zielplan Stachers aus.
Jener „profil“-Redakteur, der durch seinen Artikel über die Erlebnisse als Pfleger im Psychiatrischen Krankenhaus Aufsehen erregte, stellte selbstkritisch fest, daß das Bild des psychisch Kranken in den Zeitungen, im Fernsehen und Rundfunk oft von Sensationshascherei gezeichnet sei.
Mitarbeiter aller Berufsgruppen, die mit Psychiatrie zu tun haben, diskutierten während des Symposiums über die Angleichung der Berufsbilder an die Wirklichkeit der modernen Psychiatrie. Universitätsprofessor Dr. Strotzka, Vorstand des Instituts für Tiefenpsychologie und Psychotherapie, schlug vor, die Grenzen der einzelnen Berufe nicht so scharf zu ziehen; er wies auf die zweckmäßigerweise zu gründende psychosoziale Ausbildung hin.
Die Rehabilitation psychisch Kranker und die gesetzlichen Bestimmungen dazu standen ebenfalls zur Diskussion. Freilich kam es bei diesen Gesprächen noch zu keiner in nächster Zeit wirksamen Einigung. Wichtig ist aber, daß man bereits die rechtlichen Ansprüche psychisch kranker Menschen zu formulieren beginnt.
In der Resolution werden die Angleichung des Verpflegskostensatzes der Krankenversicherung in Psychiatrischen Krankenhäusern an jene der Allgemeinspitäler gefordert. Psychisch und geistig Behinderte sollen künftig nicht mehr aus dem Leistungsrecht der Krankenversicherung ausgeschlossen werden können. Die Geisteskrankenkartei, die polizeiliche Registrierung aller Menschen, die jemals mit polizei- oder amtsärztlichem Parere zwangseingewiesen wurden, ist aufzulassen. Ambulante Versorgung in geeigneten Einrichtungen soll gefördert werden. Und als fünften Punkt fordern die Symposiumsteilnehmer die Entbürokratisierung der medizinischen und sozialen Betreuung.
Für die Zukunft sind noch weitere Symposien geplant, und man will auch eine eigene Zeitschrift herausgeben, in der bestehende und neue Probleme aufgezeigt werden. Dieses erste Symposium schließt mit der Einladung an alle, die sich für die Mitarbeit interessieren, sich an die Arbeitsgemeinschaft Psychiatriereform, Psychiatrische Universitätsklinik Wien, Lazarettgasse 14, 1090 Wien, zu wenden.